Feinstaubwerte in 76829 Landau
Die Feinstaubwerte werden an unserer Wetterstation aktuell jede Minute gemessen, ausgelesen, dekodiert und im folgenden Bild grafisch dargestellt. Gespeichert werden sie in einer RRDtool-Datenbank. Aus dieser Datensammlung erstellt das RRDtool die Grafik, die alle 5 Minuten auf den Webserver übertragen wird.
Für die Messungen wird ein Nova PM Sensor SDS011 der chinesischen Firma Nova Fitness Co. Ltd verwendet, welcher die PM10- und PM2.5-Werte ermittelt und über seine seriell-USB-Verbindung an einen Raspberry Pi Zero W überträgt. Mit Hilfe eines Skriptes (*) werden die Sensorwerte jede Minute ausgelesen, in der RRDtool-Datenbank gespeichert und die Grafik (s. oben) erzeugt.
(*) Informationsquellen: a) Dokumentation des Laser-Sensors b) Feinstaubmessung mit dem Raspberry Pi
Zitat Umweltbundesamt (UBA, gefunden 20.3.2017): "Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm."
Schon 1995 nahm man an, dass die große Oberfläche der Feinstaubpartikel gasförmige Stoffe aus der Luft binden und in der Lunge anreichern. [Römpp Chemielexikon, Bd. 2. Cm-G, 1995, Hrsg.: Jürgen Falbe, Manfred Regitz]
Die gesundheitlichen Folgen für den Menschen bedürfen noch weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen und werden lt. UBA "durch Schätzung der Krankheitslast ermittelt". weiterlesen
Greenpeace (gefunden 23.3.2017): "Allein in Deutschland sterben laut WHO jährlich ungefähr 75.000 Menschen frühzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung. Bei erhöhter Feinstaubbelastung ist es empfehlenswert, sich möglichst wenig im Freien aufzuhalten. Greenpeace stellt deswegen zusammen mit dem Rheinischen Institut für Umweltforschung (RIU) die Feinstaub-Prognosekarte zur Verfügung." weiterlesen
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
§ 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)
(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 50 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
(2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Zielwert für PM2,5 25 Mikrogramm pro Kubikmeter.
(2) ...
(3) Für den Grenzwert des Absatzes 2 beträgt die Toleranzmarge 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. Sie vermindert sich ab dem 1. Januar 2009 jährlich um ein Siebentel bis auf den Wert 0 zum 1. Januar 2015.
(4) ... weiterlesen